Öffnen – Unterlassungserklärung Markenrecht

Vorlage und Muster für Unterlassungserklärung Markenrecht zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Sehr geehrte/r [Name des Markeninhabers],

hiermit erkläre ich, [Ihr Name], dass ich durch meine Handlungen gegen Ihre Markenrechte verstoßen habe. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Inhaber der Marke [Name der Marke] sind und ich Ihre Rechte dadurch verletzt habe, dass ich [Beschreibung der Handlungen, die gegen die Markenrechte verstoßen haben, z.B. Verwendung des Logos oder des Markennamens ohne Erlaubnis].

Ich versichere Ihnen, dass ich die Verletzung Ihrer Markenrechte nicht wiederholen werde und mich künftig an die gesetzlichen Vorgaben halten werde. Ich bin mir bewusst, dass meine Handlungen unrechtmäßig waren und ich die Rechte anderer respektieren muss.

Ich verpflichte mich hiermit, folgende Unterlassungserklärung abzugeben:

1. Ich verpflichte mich, es künftig zu unterlassen, die Marke [Name der Marke] in jeglicher Form zu verwenden, sei es in Texten, Bildern oder sonstigen Darstellungen.

2. Ich verpflichte mich, keine weiteren Handlungen zu setzen, die gegen Ihre Markenrechte verstoßen könnten.

3. Sollte ich gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen, verpflichte ich mich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag in Euro] an Sie.

Ich bitte um Verständnis für mein Fehlverhalten und versichere Ihnen, dass es nicht wieder vorkommen wird.

Ich bitte Sie, die beigefügte Kopie dieser Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und mir durch Rücksendung zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Unterzeichnung der Unterlassungserklärung:

Ich, [Name des Markeninhabers], bestätige hiermit den Erhalt der Unterlassungserklärung von [Ihr Name].

[Ort], den [Datum]

__________________________

Unterschrift [Name des Markeninhabers]

 

Vorlage und Muster für Unterlassungserklärung Markenrecht zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format


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Autor – Gertrud Liebermann
Prüfer – Hildegard Stahl

Schritt 1: Kontext verstehen

Bevor Sie beginnen, eine Unterlassungserklärung im Markenrecht zu verfassen, ist es wichtig, den Kontext und die Gründe dafür zu verstehen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich über die Verletzung der Marke sowie über Ihre Rechte und Ansprüche im Klaren sind.

Beispiel:

„Die Marke XYZ wird unbefugt verwendet, was zu Verwechslungen und Rufschädigung führt.“

Tipp von einem Experten: Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Unterlassungserklärung rechtlich wirksam ist.

Schritt 2: Konkrete Verletzung benennen

Seien Sie präzise und konkret bei der Beschreibung der Verletzung. Geben Sie genaue Beispiele und nennen Sie die Handlungen oder Aussagen, die die Markenrechte verletzen.

Beispiel:

„Durch die Verwendung des Logos der Marke XYZ auf Ihrer Webseite verletzen Sie unsere Markenrechte.“

Tipp von einem Experten: Halten Sie sich an Fakten und vermeiden Sie Emotionen in Ihrer Unterlassungserklärung, um eine klare und professionelle Kommunikation zu gewährleisten.

Schritt 3: Frist setzen

Legen Sie eine angemessene Frist fest, innerhalb der die Gegenpartei die Verletzung abstellen soll. Dies sollte in der Regel nicht mehr als 1-2 Wochen betragen, es sei denn es handelt sich um eine besonders komplexe Angelegenheit.

Beispiel:

„Wir fordern Sie auf, die Verwendung des Markenlogos innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens einzustellen.“

Tipp von einem Experten: Seien Sie bei der Festlegung der Frist realistisch, aber auch bestimmt, um Ihre Rechte angemessen durchzusetzen.

Schritt 4: Rechtliche Konsequenzen aufzeigen

Weisen Sie in Ihrer Unterlassungserklärung auf die rechtlichen Konsequenzen hin, die eintreten können, wenn die Gegenpartei die Verletzung nicht beendet. Erwähnen Sie mögliche Schadensersatzansprüche oder gerichtliche Schritte.

Beispiel:

„Falls Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist handeln, behalten wir uns rechtliche Schritte vor, um unsere Markenrechte zu schützen.“

Tipp von einem Experten: Seien Sie vorsichtig bei der Formulierung von Drohungen oder Ultimatums, um eine Eskalation zu vermeiden. Bleiben Sie professionell und auf Fakten basiert.

Schritt 5: Abschluss und Kontaktdaten angeben

Schließen Sie die Unterlassungserklärung mit freundlichen Grüßen ab und geben Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen an. Stellen Sie sicher, dass das Schreiben von einer autorisierten Person unterzeichnet ist.

Beispiel:

„Wir freuen uns auf eine zeitnahe Beantwortung dieser Angelegenheit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name].“

Tipp von einem Experten: Überprüfen Sie das Schreiben sorgfältig auf Rechtschreibfehler und Unklarheiten, um eine klare und professionelle Kommunikation sicherzustellen.


1. Wann ist eine Unterlassungserklärung im Markenrecht erforderlich und in welchen Fällen kann sie verlangt werden?

Eine Unterlassungserklärung im Markenrecht ist erforderlich, wenn ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, z.B. durch unerlaubte Nutzung einer geschützten Marke. Sie kann von einem Markeninhaber oder seinem Rechtsanwalt verlangt werden, um den Verletzer dazu zu bewegen, das beanstandete Verhalten zu unterlassen.

2. Welche Bestandteile muss eine Unterlassungserklärung im Markenrecht enthalten und wie sollte sie formell korrekt aufgebaut sein?

Eine Unterlassungserklärung im Markenrecht muss die genaue Bezeichnung des Markenrechtsverletzers, eine detaillierte Beschreibung des beanstandeten Verhaltens, eine klare Erklärung, dass das Verhalten eingestellt wird und eine Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes enthalten. Sie sollte präzise formuliert und am besten von einem erfahrenen Rechtsanwalt erstellt werden.

3. Kann eine Unterlassungserklärung im Markenrecht auch mündlich oder telefonisch abgegeben werden oder muss sie schriftlich erfolgen?

Eine Unterlassungserklärung im Markenrecht muss schriftlich erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Mündliche oder telefonische Absprachen haben keine rechtliche Wirkung und können im Falle eines Rechtsstreits nicht nachgewiesen werden.

4. Welche Konsequenzen hat es, wenn man eine Unterlassungserklärung im Markenrecht nicht abgibt oder nicht einhält?

Wenn man eine Unterlassungserklärung im Markenrecht nicht abgibt oder nicht einhält, kann der Markeninhaber rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine einstweilige Verfügung, um das Verhalten gerichtlich untersagen zu lassen. Dies kann zu hohen Kosten und Schadensersatzforderungen führen.

5. Wie lange ist eine Unterlassungserklärung im Markenrecht gültig und wann endet sie?

Eine Unterlassungserklärung im Markenrecht ist in der Regel zeitlich begrenzt und endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Dauer kann je nach Vereinbarung variieren, jedoch sollte sie in der Regel so lange gelten, bis der Verletzer bewiesen hat, dass er das beanstandete Verhalten dauerhaft eingestellt hat.

6. Kann die Gegenpartei Änderungen an einer vorgelegten Unterlassungserklärung im Markenrecht verlangen und wie sollte man darauf reagieren?

Ja, die Gegenpartei kann Änderungen an einer vorgelegten Unterlassungserklärung im Markenrecht verlangen. Es ist wichtig, auf diese Änderungswünsche einzugehen und gegebenenfalls eine modifizierte Version der Unterlassungserklärung vorzulegen. Es ist ratsam, prüfen zu lassen, ob die Änderungen rechtlich relevant sind und ob sie akzeptabel sind. In der Regel sollte man professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die abgeänderte Unterlassungserklärung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

7. Welche Kosten können bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung im Markenrecht auf einen zukommen und wer trägt diese?

Die Kosten für die Abgabe einer Unterlassungserklärung im Markenrecht können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. die Komplexität des Falls, die Anzahl der beteiligten Parteien und die Notwendigkeit rechtlicher Beratung. In der Regel trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Es kann jedoch vorkommen, dass die unterlegene Partei auch die Kosten der gegnerischen Partei übernehmen muss. Es ist wichtig, die Kostenfrage vorab mit einem Anwalt zu klären, um Überraschungen zu vermeiden.

8. Was passiert, wenn man eine Unterlassungserklärung im Markenrecht abgibt und dann feststellt, dass man doch kein Fehlverhalten begangen hat?

Wenn man eine Unterlassungserklärung im Markenrecht abgibt und später feststellt, dass man tatsächlich kein Fehlverhalten begangen hat, kann es schwierig sein, die Erklärung rückgängig zu machen. In diesem Fall ist es ratsam, sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, um die Situation zu klären und mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Es kann sein, dass man die Gegenpartei informieren muss und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten muss, um die Unterlassungserklärung anzufechten.

9. Gibt es Fristen, die man bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung im Markenrecht beachten muss und wie lange hat man üblicherweise Zeit, um darauf zu reagieren?

Ja, es gibt in der Regel Fristen, die bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung im Markenrecht beachtet werden müssen. Diese Fristen können je nach Fall variieren und sollten ernst genommen werden. Es ist ratsam, sich umgehend rechtlichen Rat zu holen, um sicherzustellen, dass die Fristen eingehalten werden. Üblicherweise hat man eine angemessene Zeit, um auf eine Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu reagieren, jedoch sollte man nicht zu lange warten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

10. Kann eine Unterlassungserklärung im Markenrecht auch rückwirkend abgegeben werden und welche Auswirkungen hat das?

Es ist in der Regel nicht möglich, eine Unterlassungserklärung im Markenrecht rückwirkend abzugeben. Eine solche Erklärung soll dazu dienen, zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern und bereits begangene Verstöße zu sanktionieren. Wenn man eine Unterlassungserklärung rückwirkend abgeben möchte, sollte man sich rechtlich beraten lassen, ob dies möglich ist und welche Auswirkungen das haben kann. Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Abgabe einer Unterlassungserklärung sorgfältig zu wählen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.