Öffnen – Erledigungserklärung Verwaltungsgericht

Muster und Vorlage für Erledigungserklärung Verwaltungsgericht zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Betreff: Erledigungserklärung in Bezug auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Sehr geehrte Richterinnen und Richter,

hiermit erkläre ich, [Name], als Vertreter von [Kläger/Beklagter], dass der Rechtsstreit in der Angelegenheit [Aktenzeichen] vor dem Verwaltungsgericht durch Erfüllung des zugrundeliegenden Anspruchs oder durch anderweitige Erledigungshandlungen erledigt ist.

Um die Anforderungen an die formelle Erledigung gemäß § 91a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu erfüllen, teile ich Folgendes mit:

1. Inhalt des Erledigungsgrundes: (hier kurz den Grund für die Erledigung angeben)

2. Erfüllungshandlungen: (falls zutreffend, alle relevanten Informationen über die Erfüllung des Anspruchs darlegen)

3. Kostenregelung: (falls notwendig, Angaben zur Kostenübernahme oder Kostenerstattung machen)

4. Weitere Erklärungen: (falls erforderlich, weitere relevante Erläuterungen oder Anmerkungen hinzufügen)

Wir beantragen daher die Erledigung des Verfahrens und die Feststellung der Erledigung durch das Gericht.

Bitte teilen Sie uns mit, ob weitere Informationen oder Dokumente benötigt werden, um die Erledigung des Verfahrens zu bescheinigen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre prompte Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name] [Position/Vertretung] [Kontaktdaten]

 

Muster und Vorlage für Erledigungserklärung Verwaltungsgericht zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Autor – Leopold Fassbender
Prüfer – Hildegard Stahl

Schritt 1: Bezug auf das Gerichtsverfahren herstellen

Beginnen Sie Ihre Erledigungserklärung, indem Sie klar angeben, um welches Gerichtsverfahren es sich handelt. Nennen Sie das Aktenzeichen und das Datum des Verfahrens.

Beispiel:

Im Verwaltungsgerichtsverfahren Aktenzeichen: VG01/2022 vom 15. März 2022…

Tipp von einem Experten: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt und präzise angegeben sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 2: Bekanntgabe der Entscheidung oder des Vergleichs

Erklären Sie in Ihrer Erledigungserklärung, welche Entscheidung das Gericht getroffen hat oder welchen Vergleich Sie mit der Gegenseite eingegangen sind. Fassen Sie die wesentlichen Punkte verständlich zusammen.

Beispiel:

Das Verwaltungsgericht hat am 20. Mai 2022 entschieden, dass die Klage gegen den Bescheid der Behörde abgewiesen wird…

Tipp von einem Experten: Halten Sie sich an die Fakten und vermeiden Sie spekulative Aussagen.

Schritt 3: Darlegung des Erledigungstatbestands

Erläutern Sie, auf welcher Grundlage das Gerichtsverfahren erledigt ist. Geben Sie an, ob die Klage zurückgenommen wurde, ein Vergleich geschlossen wurde oder das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Beispiel:

Die Klägerin hat die Klage zurückgenommen, nachdem die Behörde den Bescheid abgeändert hat…

Tipp von einem Experten: Machen Sie klar, warum das Verfahren erledigt ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Schritt 4: Angabe der Kostenübernahme

Falls vereinbart, geben Sie in Ihrer Erledigungserklärung an, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Nennen Sie die Vereinbarung zur Kostenübernahme oder die Entscheidung des Gerichts dazu.

Beispiel:

Die Kosten des Verfahrens werden von der Beklagten übernommen, wie im Vergleich vom 25. Juni 2022 festgelegt…

Tipp von einem Experten: Klären Sie frühzeitig, wer für die Kosten des Verfahrens aufkommt, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Schritt 5: Abschließende Formulierung und Unterschrift

Schließen Sie Ihre Erledigungserklärung mit einer höflichen und respektvollen Formulierung ab. Unterschreiben Sie die Erklärung und fügen Sie Ihre Kontaktdaten und ggf. die Ihrer Rechtsvertretung hinzu.

Beispiel:

Ich erkläre hiermit die Erledigung des Verfahrens gemäß der getroffenen Vereinbarung und unterschreibe… Kontaktdaten

Tipp von einem Experten: Vergessen Sie nicht, Ihre Erledigungserklärung persönlich zu unterschreiben, um sie rechtswirksam zu machen.


1. Was ist eine Erledigungserklärung und wann sollte sie beim Verwaltungsgericht eingereicht werden?

Eine Erledigungserklärung ist eine Erklärung, mit der eine Partei in einem Verwaltungsverfahren erklärt, dass der Streitgegenstand erledigt ist und keine Entscheidung des Gerichts mehr erforderlich ist. Sie sollte eingereicht werden, sobald beide Parteien sich darüber einig sind, dass der Streitfall beigelegt ist, um Zeit und Kosten zu sparen.

2. Muss ich als Kläger oder Beklagter eine Erledigungserklärung abgeben und welche Auswirkungen hat sie auf mein Verfahren?

Sowohl Kläger als auch Beklagter können eine Erledigungserklärung abgeben. Die Erledigungserklärung führt in der Regel zur Einstellung des Verfahrens und verhindert eine gerichtliche Entscheidung. Sie kann Auswirkungen auf die Kostenverteilung haben und kann darauf hindeuten, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben.

3. Welche Angaben müssen in einer Erledigungserklärung enthalten sein und wie muss sie formell aussehen?

Eine Erledigungserklärung muss klar und eindeutig den Willen der Partei zur Beendigung des Streitverfahrens ausdrücken. Sie sollte die Namen der Parteien, das Aktenzeichen des Verfahrens und eine genaue Beschreibung des erledigten Streitgegenstands enthalten. Die Erklärung sollte schriftlich abgefasst und von der Partei oder ihrem Vertreter unterzeichnet sein.

4. Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen, um eine Erledigungserklärung abzugeben?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen für die Abgabe einer Erledigungserklärung. Allerdings sollte sie so früh wie möglich eingereicht werden, sobald sich beide Parteien einig sind, um Zeit und Kosten zu sparen.

5. Kann ich eine Erledigungserklärung zurückziehen, wenn ich sie bereits eingereicht habe?

In der Regel kann eine Erledigungserklärung nicht zurückgezogen werden, da sie den rechtlichen Status des Verfahrens verändert. Es empfiehlt sich daher, vor der Abgabe sorgfältig zu prüfen, ob eine endgültige Einigung erzielt wurde.

6. Wie werden die Kosten eines Verfahrens nach Abgabe einer Erledigungserklärung berechnet?

Nach Abgabe einer Erledigungserklärung werden die Kosten des Verfahrens in der Regel nach dem bisherigen Stand des Verfahrens verteilt. Das bedeutet, dass jede Partei die Kosten trägt, die sie bis zu diesem Zeitpunkt verursacht hat. Dazu gehören beispielsweise Gerichtskosten, Anwaltshonorare und sonstige Auslagen. Die genaue Berechnung der Kosten hängt von den konkreten Umständen des Falles ab und kann im Einzelfall unterschiedlich ausfallen.

7. Kann eine Erledigungserklärung mündlich oder nur schriftlich abgegeben werden?

Grundsätzlich sollte eine Erledigungserklärung schriftlich abgegeben werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen und Vereinbarungen klar und nachvollziehbar dokumentiert sind. Eine mündliche Erledigungserklärung kann unter Umständen auch gültig sein, jedoch ist es ratsam, sie schriftlich zu verfassen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

8. Was passiert, wenn die andere Partei nicht mit der Erledigungserklärung einverstanden ist?

Wenn die andere Partei nicht mit der Erledigungserklärung einverstanden ist, kann das Verfahren fortgesetzt werden. In diesem Fall wird das Gericht über den weiteren Verlauf entscheiden und das Verfahren entsprechend fortsetzen. Es ist möglich, dass das Gericht die Streitpunkte klärt und ein Urteil fällt, falls keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann.

9. Wie wirkt sich eine Erledigungserklärung auf meine Ansprüche und Rechte aus?

Mit einer Erledigungserklärung erklären Sie sich in der Regel bereit, auf Ihre Ansprüche oder Rechte zu verzichten oder diese zumindest einzuschränken. Durch die Erledigungserklärung schließen Sie eine Einigung mit der anderen Partei und beenden das Verfahren. Es ist wichtig, alle relevanten Punkte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie eine Erledigungserklärung abgeben.

10. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Erledigungserklärung wirksam abzugeben?

Um eine Erledigungserklärung wirksam abzugeben, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise, dass alle beteiligten Parteien mit der Erledigungserklärung einverstanden sind und dass die Erklärung klar und eindeutig formuliert ist. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für eine wirksame Erledigungserklärung erfüllt sind.